Allgemeine Geschäftsbedingungen der Videoüberwachung München Stand: 23.05.2022

§ 1. Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten zwischen der
    Videoüberwachung München - Hesse
    und dem
    Besteller bzw. Auftraggeber
    über Erbringung von Dienstleistungen und/oder die Lieferung von Waren.

  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Videoüberwachung München und dem Besteller im Zusammenhang mit den geschlossenen Verträgen getroffen werden, sind im jeweiligen Vertrag, diesen Bedingungen und einer etwaigen Auftragsbestätigung von Videoüberwachung München niedergelegt. Eventuelle AGB des Bestellers werden nur dann Bestandteile des Vertrages, wenn Videoüberwachung München ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

§ 2. Vertragsschluss

  1. Die von Videoüberwachung München im Internet aufgeführten Produkte und Leistungen stellen kein bindendes Angebot dar, sie stellen eine Aufforderung an den Besteller dar, der Videoüberwachung München ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.

  2. Die Bestellung des Bestellers stellt mit ihrem Eingang bei Videoüberwachung München ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Werk-, Dienst- oder Kaufvertrages dar, soweit für die jeweilige Leistung der Preis dem Besteller vorher bekannt gegeben wurde. Der jeweilige Vertrag kommt durch die Annahme des Angebotes durch Videoüberwachung München zustande. Nimmt Videoüberwachung München das Angebot an, erfolgt die Bestätigung des Zustandekommens des jeweiligen Vertrages innerhalb von 4 Tagen entweder durch eine Auftragsbetätigung oder durch die Lieferung der bestellten Ware.

§ 3. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit Videoüberwachung München Preise im Voraus benennt, handelt es sich um Endpreise. Die zusätzlich anfallenden Kosten für Verpackung, Versand oder Anreise sind aus dem Bestellvorgang ersichtlich.

  2. Es gelten die zur Zeit der Bestellung gültigen Preise. Die Preise für Dienstleistungen und sonstige Produkte und eventuelle Versandkosten beziehen sich auf eine Erbringung bzw. Lieferung innerhalb Deutschlands.

  3. Ist mit dem Besteller nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist die Vergütung wie folgt fällig:
    a. Bei Werk- oder Dienstverträgen (z.B. Installationsaufträgen) ist ein Vorschuss in Höhe von 50 % der Rechnungssumme sofort nach der ersten Aufforderung von Videoüberwachung München fällig. Weitere 50 % sofort nach dem Abschluss der vertraglich geschuldeten Arbeiten, zuzüglich eventuell angefallener Zusatzkosten;

b. Bei Kaufverträgen erfolgt die Lieferung der Ware durch Vorkasse;

c. Bei Werk- oder Dienstverträgen können Zusatzkosten durch Regieanweisungen anfallen. Durchgeführte Arbeiten, die durch Regieanweisungen anfallen werden gesondert pro Stunde und Mitarbeiter berechnet.

§ 4. Eigentumsvorbehalt beim Kaufvertrag

  1. Die Ware, welche direkt von Videoüberwachung München erworben wird, bleibt in Ihrem Eigentum, bis der Besteller seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit Videoüberwachung München getilgt hat.

  2. Der Besteller hat Videoüberwachung München von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen ihres Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Besteller hat Videoüberwachung München alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

  3. Verhält sich der Besteller vertragswidrig, insbesondere wenn der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, kann Videoüberwachung München nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch Videoüberwachung München liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Besteller. In der Pfändung der Ware durch Videoüberwachung München liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Videoüberwachung München ist nach dem Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeit des Bestellers, abzüglich entstandener Verwertungskosten, anzurechnen.

§ 5. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht des Bestellers

Der Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, vorbehaltlich einer eventuellen Minderung, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Videoüberwachung München anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

§ 6 Lieferung und Verfügbarkeitsvorbehalt

  1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich als unverbindliche Angaben anzusehen.

  2. Falls Videoüberwachung München schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Besteller ihr eine angemessene Nachfrist - beginnend mit dem Tage des Eingangs der schriftlichen Mahnung bei Videoüberwachung München oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist beginnend mit dieser zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  3. Videoüberwachung München haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Besteller in Folge des von Videoüberwachung München zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

  4. Videoüberwachung München haftet gegenüber dem Besteller beim Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von der Videoüberwachung München zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Videoüberwachung München ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen.

  5. Beruht der von Videoüberwachung München zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), haftet Videoüberwachung München nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung der Videoüberwachung München ist ausgeschlossen.

  6. Die Videoüberwachung München ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Besteller zumutbar ist.

  7. Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen sowie Lieferterminüberschreitungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und andere von Videoüberwachung München oder einem für von Videoüberwachung München arbeitenden Betrieb nicht zu vertretende Umstände befreien Videoüberwachung München für die Dauer ihres Bestehens, soweit sie dessen Lieferfähigkeit beeinträchtigen, von dessen Lieferpflicht. In den vorgenannten Fällen ist Videoüberwachung München ferner – unbeschadet anderer Regelungen dieser AGB – zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ihm die Leistung unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht abzusehen ist.

  8. Treten Umstände nach Nr. 7 auf, informiert Videoüberwachung München den Besteller unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes. Das Gleiche gilt beim Rücktritt vom Vertrag seitens Videoüberwachung München aufgrund von Umständen nach Nr. 7. Im letzteren Fall erstattet Videoüberwachung München dem Besteller unverzüglich seine eventuell geleisteten Zahlungen.

  9. Sofern unvorhergesehene Ereignisse im genannten Sinne die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder der Dienstleisung erheblich verändern oder auf den Betriebsablauf Videoüberwachung München erheblich einwirken, wird der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dieses wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will der Besteller von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so teilt er dies Videoüberwachung München unverzüglich mit, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit bzw. Erstellungszeit vereinbart war. Im letzteren Fall erstattet Videoüberwachung München dem Besteller unverzüglich seine eventuell geleisteten Vorauszahlungen.

§ 7. Gewährleistung/Haftung

  1. Soweit ein von Videoüberwachung München zu verantwortender Mangel an einer Ware oder einem Werk vorliegt, ist Videoüberwachung München, unter Ausschluss der Rechte des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn Videoüberwachung München aufgrund einer gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. In übrigen Fällen hat der Besteller Videoüberwachung München eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

  2. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Bestellers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen, soweit Videoüberwachung München eine Art der Nacherfüllung nicht wegen Unverhältnismäßigkeit dieser verweigern darf. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und im Rahmen eines Werkvertrages den Mangel selbst beseitigen.

  3. Schadensersatzansprüche statt der Leistung wegen eines Mangels an einer Ware oder einem Werk kann der Besteller zu den nachfolgenden Bedingungen erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

  4. Videoüberwachung München haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

  5. Soweit Videoüberwachung München bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet Videoüberwachung München allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

  6. Videoüberwachung München haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht) betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Besteller Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Videoüberwachung München haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

  7. Eine weitergehende Haftung von Videoüberwachung München ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung von Videoüberwachung München gemäß Abs. 4 Nr. 3 dieser Bedingungen. Soweit die Haftung von Videoüberwachung München ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  8. Für die Installation, die aus einem Werk- oder Dienstvertrag erfolgt, gewähren wir Ihnen nach erfolgter Abnahme eine Garantie von 30 Tagen.

§ 8. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und (einschließlich Ihrer Haus- und E-Mail-Adresse) nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Käufers an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen hiervon sind die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten, die gespeichert und im Rahmen der Vertragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weiter gegeben werden (z.B. an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Zur Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung erfolgt während der Dauer der Vertragsabwicklung die Weitergabe der Adress- und Bonitätsdaten gegebenenfalls an die Schufa Holding AG. Ferner werden Adress- und Bestelldaten für eigene und fremde Marketingzwecke erhoben, verarbeitet und an Dritte weitergegeben. Bei der Datenverarbeitung werden die schutzwürdigen Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Der Käufer kann der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung seiner Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an Verkäufer widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Verkäufer die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten, die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen und die Daten nicht für Marketingzwecke weitergeben. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

§ 9. Bildrechte

Alle Bildrechte liegen bei dem Verkäufer oder seinen Partnern. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet.

§ 10. Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht, Sprache

  1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen sowie des deutschen internationalen Privatrechts sind ausgeschlossen.

  2. Ausschließliche Vertragssprache ist Deutsch.

  3. Ist der Besteller ein Unternehmer so ist das LG München ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche.

§ 11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.