Warum eine Videoüberwachungs- oder Alarmanlage? Vor der Entscheidung kommt die Beratung!

Für den Einsatz einer professionellen Videoüberwachung sprechen vielerlei gute Gründe:

Abschreckung

Eine installierte Videoüberwachungskamera – selbst ein Hinweisschild – wirkt abgeschreckt auf potenzielle Täter.
So werden Straftaten bereits im Vorfeld verhindert, bevor sie ausgeübt werden.
Warum sollten sich Täter der Gefahr beobachtet zu werden aussetzen, wenn einige Schritte weiter, ein Objekt ohne eine Videoüberwachung gefunden werden kann.

In erster Linie soll eine Videoüberwachung Sie vor einem Einbruch, Diebstahl bzw. Überfall bewahren.

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Aufklärung

Falls es doch zu einem Einbruch gekommen ist, sind bei der Aufklärung Bilder des Einbruchs hilfreicher als die besten Augenzeugen.

Sicherheit

Selbstverständlich eignen sich Überwachungskameras auch hervorragend um aus dem Urlaub oder von unterwegs einen Blick auf Ihr Eigenheim oder Ihren Betrieb zu werfen und nach dem Rechten zu sehen.

Alleine diese Möglichkeit ist für viele unsere Kunden schon sehr beruhigend.

Sollte der Ernstfall einmal eintreten, so lassen sich anhand der Videoaufzeichnungen die Täter in der Regel identifizieren und der Tathergang schnell rekonstruieren um die Sachlage effektiv aufzuklären.
Für diese Fälle beraten wir Sie gerne bei Ihnen Vorort und zeigen Ihnen alle Möglichkeiten, wie Sie das, was Ihnen am Herzen liegt am besten durch eine speziell für Sie konfigurierten Video-Überwachungsanlage schützen können.

Nach einem Beratungsgespräch Vorort bei Ihnen, bei dem alle Begebenheiten und notwendigen Daten von uns aufgenommen werden, erhalten Sie nach Ihren Vorstellungen und Vorgaben ein unverbindliches Angebot.

Sie interessieren sich für eine Video- Alarmanalage für Ihren Industriebetrieb? Die Einsatzmöglichkeiten für eine Videoüberwachung sind grenzenlos!

Sie haben eine Fertigungsanlage bei der ...

  • Laufbänder
  • Industrieroboter
  • Stanzmaschinen
  • etc.

zentral beobachtet werden sollen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen?

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Sie haben einen Großhandel, eine Lager- oder Produktionshalle, bei der die ...

  • Sicherheit
  • Hygiene
  • An- und Ablieferung
  • Arbeitsabläufe

überwacht und aus Sicherheitsgründen aufgezeichnet werden muss?

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Sie interessieren sich für eine Video- Alarmanalage in Ihrem privaten Umfeld? Für die Durchführung müssen jedoch etliche Hürden genommen werden:

  • Rechtliche Fragen müssen geklärt sein
  • die Installation soll möglichst „unsichtbar“ erfolgen
  • echte Sicherheit bieten nur verkabelte Systeme
  • Fernabfrage vom Smartphone
  • und vieles mehr

mit viel Kreativität und Einfallsreichtum haben wir bisher all unsere Kunden mehr als zufrieden gestellt.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir werden auch Sie begeistern!

Privat-1

Sie interessieren sich für eine Videoüberwachungsanlage in Ihrem Geschäft?

Schaffen Sie in Ihrem

  • Getränkemarkt,
  • Einzelhandel,
  • Tankstelle,
  • Eisdiele,
  • Restaurant,
  • etc.

eine sichere Umgebung für Ihre Mitarbeiter und Kunden!

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Eine Videoüberwachung schützt Sie vor internen und externen Diebstahl, Überfällen und Vandalismus und hilft Ihnen durch detailgetreue Videoaufnahmen bei einer schnellen Auswertung und Klärung des Vorfalls. Auch Statistiken, z.B. wie viele Kunden Ihr Geschäft besucht haben, können erstellt werden. Selbstverständlich ist ein Zugriff auf die Kameras oder eine Benachrichtigung bei einer Bewegung in Ihren Geschäftsräumen außerhalb der Öffnungszeiten über das Internet zu Ihrem Smartphone möglich.

Sie interessieren sich für eine Videoüberwachungsanlage für Ihre Baustelle und wollen ...

  • diese vor unbefugten Zutritt schützen,
  • eine Überwachung des Baustellenbetriebs, wie Anlieferung und schnellem Eingriff bei Unfällen
  • Ihre Baumaschinen und Baumaterial vor Vandalismus und Diebstahl schützen,
  • den Baufortschritt beobachten und in Bildmaterial dokumentieren,
  • und vieles mehr

Schaffen Sie einen sicheren Baustellenbetrieb für Ihre Mitarbeiter und Lieferanten!

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Sie interessieren sich für eine Videoüberwachungsanlage für Ihre Lager – bzw. Produktionshalle und wollen ...

  • Ihr weitläufiges Werksgelände, Ihre Produktions- und Lagerhalle vor unbefugten Zutritt schützen,
  • Ihr außen gelagertes Material, Kraftstoffe und Maschinen vor Diebstahl und Vandalismus schützen,
  • die Anlieferungen und Abholungen in Bildmateriel festhalten, um diese Abläufe dokumentieren zu können,
  • Unfällen auf Ihrem Gelände schnell eingreifen und reagieren zu können,
  • einfach wissen, was auf Ihrem Gelände vor sich geht
  • und vieles mehr

Schaffen Sie einen sicheren Produktionsbetrieb für Ihre Mitarbeiter und Lieferanten!

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Sie interessieren sich für eine Spionagekamera für eine verdeckte Aufnahme?

Oft die letzte legale Möglichkeit z.B. einen Mitarbeiter des Diebstahls zu überführen.

Sie haben einen Verdacht und wollen über einen begrenzten Zeitraum bestimmte Bereiche, z.B. Ihre Praxis bewachen, um einen Mitarbeiter einer Straftat zu überführen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf – wir beraten Sie, liefern, installieren und vermieten Ihnen das für Sie geeignete Equipment für den von Ihnen bestimmten Zeitpunkt.

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Rechtsbelehrung:

Die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur aus einem wichtigen Grund und für einen eng bemessenen Zeitraum erlaubt. Sie darf ausschließlich in Räumen stattfinden, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Bevor diese Maßnahme zum Einsatz kommen darf, sind jedoch zwei Dinge einander gegenüberzustellen: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und die Interessen des Arbeitgebers, wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise des Diebstahls oder Arbeitszeitbetruges verdächtigt wird.
In diesem Zusammenhang spielt auch eine Rolle, ob es sich bei der Kameraüberwachung von Mitarbeitern um das einzig mögliche Mittel handelt, einer Straftat oder ähnlichem auf die Spur zu kommen. Nur, wenn diese Frage mit „ja“ beantwortet werden kann, ist das Vorgehen verhältnismäßig.
Gegebenenfalls dürfen die verdeckt erlangten Aufzeichnungen deshalb auch in etwaigen Gerichtsprozessen als Beweismittel herangezogen werden.
Die Aufzeichnung von Tonspuren ist absolut tabu. Bei einer Zuwiderhandlung müssen hohe Strafen befürchtet werden.

Von uns erhalten Sie alles aus einer Hand

Selbstverständlich sind wir auch nach der Übergabe für Sie da. Telefonisch, schriftlich oder persönlich vor Ort. Was nützt Ihnen das Beste System wenn man Sie nach der Installation alleine lässt?

Wir bieten Ihnen alles was Sie für eine professionelle und Leistungsstarke Videoüberwachung brauchen – Ob einzelne Kameras, Aufzeichnungsgeräte oder ein Komplettsystem inkl. Installation. Natürlich auch mit Nachbetreuung – wir lassen Sie im Ernstfall mit der Technik nicht im Stich. Eine optimierte Zusammenarbeit aller Komponenten unserer Videoüberwachungssysteme sorgt für Ihre Sicherheit.

Lassen Sie sich von unserer Erfahrung und Leistung überzeugen. Wir bieten etwas für jeden Bereich und jedes Budget.

  • eine Professionelle Beratung

  • Planung

  • Installation

  • Einweisung und Übergabe

  • ... und noch vieles mehr

Staatliche Förderung Sichern Sie sich die Förderung der Einbruchsicherung in Höhe von bis zu 1600 €

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert den Einbruchsschutz ab einer Mindestinvestitionssumme von 500 Euro.
Alle, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen, können bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden erhalten.

kfw_logo

Die Zuschüsse sind folgendermaßen gestaffelt:

förderfähige Investitionskosten

  • weniger als 500 €
  • 500 bis 1000 €
  • über 1000 bis 15.000 €
  • darüber hinausgehende Investitionen

Höhe Ihres Zuschusses

  • kein Zuschuss
  • 20 %
  • 10 %
  • kein Zuschuss

Das sollten Hausbesitzer vor dem Förderantrag beachten

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Gefördert wird nur der Einbau durch einen Fachbetrieb, der auch die von der KfW vorgeschriebenen technischen Mindestanforderungen einhält. Bei eigenem Einbau sind nur die Materialkosten förderfähig. Zusätzlich muss ein Fachbetrieb die fachgerechte Durchführung der Arbeiten und die angefallenen Materialkosten formlos gegenüber dem Bauherren bestätigen. Die Rechnungen für das Material müssen die Adresse des Hauses enthalten, bei dem sie installiert werden. Die Antragsstellung lässt sich bequem über das KfW-Zuschussportal erledigen. Dort kann der Haus- oder Wohnungsbesitzer auch sofort die individuelle Zuschusshöhe erfahren.

Informationen hierzu erhalten Sie unter www.kfw.de oder unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002.

Finanzierungsmodell

Neben dem Kauf bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Ihre Videoüberwachungs- oder Alarmanlage zu Leasen.

Gewerbeleasing für Unternehmen und Selbstständige

Mittlerweile entscheiden sich immer häufiger Firmen für die Finanzierung anstatt für den Kauf bei kostspieligeren Anschaffungen.
Der Leasing-Boom hat nicht nur steuerliche Gründe, sondern hängt in unserem Fall auch mit der Sicherheit der Wartung zusammen.
Zuletzt sind die große Transparenz und die klare Kalkulierbarkeit zu nennen.

Steuerliche Leasing Vorteile für Unternehmen

Bei den meisten Entscheidungen zugunsten des Leasings, stehen steuerliche
Leasing Vorteile für Unternehmen im Vordergrund. Die monatlichen Raten werden bei Abschluss eines Leasingvertrags kalkuliert und bleiben während des gesamten Leasingzeitraums identisch. Vorab lässt sich bereits die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Hinzu kommen die monatlichen Nettoraten beim Gewerbeleasing, die als Betriebsausgaben bzw. als Werbungskosten in die Steuererklärung Einzug halten.

Erhöhte Liquidität

Die Leasing Vorteile für Unternehmen besteht zudem in einer erhöhten Liquidität. Beim Kauf einer Videoüberwachungsanlage wird auf einen Schlag eine größere Summe fällig, die naturgemäß nicht mehr für andere Investitionen zur Verfügung steht. Beim Leasing zahlt man nur die tatsächlich Nutzung des Systems und geht darüber hinaus keinerlei Risiken ein, da in den Leasingraten die Wartung des Systems enthalten ist. Dadurch dass die monatlichen Kosten gleich bleiben, lassen sich auch andere Anschaffungen problemlos finanziell stemmen.

Bei Interesse senden wir Ihnen gerne unseren Leasing-Vertrag mit den Leasing-Bedingungen zu.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf oder senden uns eine schriftliche Anfrage.

Innstr. 12
85640 Putzbrunn

Öffnungszeiten
Mo - Fr 8:00 - 17:00Uhr